Typische Ausgangslage
- Eine Idee oder funktionierende Demo soll professionell umgesetzt werden.
- Ein mit KI-Werkzeugen gebautes MVP zeigt den fachlichen Wert, aber noch keine belastbare Produktarchitektur.
- Vor Budgetfreigabe oder Beauftragung werden Zielbild, Umsetzungsschnitte und Aufwandsspannen benötigt.
- Unklar ist, welche Teile des Prototyps weiterverwendet werden können.
- Produktumfang, Qualitätsanforderungen und technische Entscheidungen sind noch nicht gemeinsam priorisiert.
Ziel der Zusammenarbeit
Ziel ist ein Softwareprodukt, das zuverlässig eingesetzt, gewartet und weiterentwickelt werden kann. Wir klären, was der Prototyp bereits leistet und was für den produktiven Einsatz noch fehlt.
Die Zusammenarbeit kann von einer technischen Bewertung und einem Architektur-Blueprint über Umsetzungsplanung und technische Begleitung bis zur Implementierung vereinbarter Funktionen reichen. Umfang, Verantwortlichkeiten und Ergebnisse stimmen wir vor Beginn ab.
Abgleich zwischen Demo und Produktumfang
Die Analyse trennt demonstrierte Funktionen vom erforderlichen Produktumfang. Zentrale Nutzerabläufe, Integrationen, Datenverantwortung, Betriebsanforderungen und relevante Qualitätsziele werden gemeinsam priorisiert.
Zielarchitektur und Systemgrenzen
Sie erhalten ein technisches Zielbild für die relevanten Komponenten, Verantwortlichkeiten, Datenflüsse und Integrationen. Die Architektur wird so weit konkretisiert, wie es für Umsetzungsentscheidungen und sinnvolle Arbeitspakete notwendig ist.
Wiederverwendung und Build-or-Buy
Für wichtige Prototypteile wird entschieden, ob sie übernommen, gehärtet, refaktoriert oder ersetzt werden sollten. Für austauschbare Funktionen werden sinnvolle Build-or-Buy-Entscheidungen mit Annahmen und Konsequenzen dokumentiert.
Inkrementelle Umsetzungsschnitte
Der Blueprint zerlegt die Produktumsetzung in fachlich nutzbare und technisch überprüfbare Schritte. Abhängigkeiten, Risiken und frühe Nachweise bestimmen die Reihenfolge – nicht eine pauschale Aufteilung nach technischen Schichten.
Technische Begleitung und Implementierung
Bei Bedarf begleite ich Ihr Team bei Architekturentscheidungen, der Aufteilung der Arbeit und der Prüfung von Änderungen. Ich kann außerdem vereinbarte Funktionen implementieren, Integrationen umsetzen und Tests ergänzen. So wird die technische Grundlage schrittweise in nutzbare Software überführt. Welche Aufgaben ich übernehme und wie wir zusammenarbeiten, stimmen wir anhand Ihres Vorhabens ab.
Mögliche Ergebnisse
Je nach vereinbartem Umfang:
- Abgleich zwischen Demo und tatsächlichem Produktumfang.
- Priorisierte Nutzerabläufe und Qualitätsanforderungen.
- Zielarchitektur und relevante Systemgrenzen.
- Entscheidung über wiederverwendbare Prototypteile.
- Dokumentierte Build-or-Buy-Entscheidungen.
- Inkrementelle Umsetzungsschnitte mit Abhängigkeiten.
- Benötigte Rollen und Kompetenzen.
- Aufwandsspannen mit Annahmen und Unsicherheiten.
- Priorisiertes Übergabe-Backlog und gemeinsame Ergebnisbesprechung.
- Technische Begleitung während der Umsetzung.
- Implementierte Funktionen, Integrationen und Tests für vereinbarte Produktteile.
Voraussetzungen und Scope
Benötigt werden eine Beschreibung des Zielprodukts, vorhandene Demo- oder Repository-Stände, die wichtigsten Nutzerabläufe, bekannte Integrationen und erreichbare fachliche sowie technische Ansprechpartner. Scope und Detailtiefe werden vor Beginn verbindlich vereinbart.
Abgrenzung
- Keine scheinpräzise Festpreis- oder Termingarantie für die vollständige Produktentwicklung.
- Implementierung erfolgt nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang.
- Meine Rolle im Projekt und den Umfang der technischen Begleitung vereinbaren wir gemeinsam.
- Kein vorgelagerter Detail-Audit jedes Prototypteils; bei unklarer technischer Tragfähigkeit eignet sich zuerst der KI-Prototyp Architekturcheck.
- Keine Rechts-, Datenschutz- oder Lizenzberatung.
Die Planung kann von Ihrem internen Team oder einer anderen Agentur umgesetzt werden. Alternativ kann ich die Entwicklung technisch begleiten oder vereinbarte Teile selbst implementieren. Ein reiner Planungsauftrag schließt diese Leistungen nicht automatisch ein.